Betriebliche Altersvorsorge (bAV) Vorteile Nachteile
Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Die betriebliche Altersvorsorge, abgekürzt bAV, ist eine Betriebsrente, die vom Staat in der Ansparphase gefördert wird. Die Beiträge, die Arbeitnehmer in die betriebliche Altersversorgung einzahlen, können aus dem Bruttogehalt geleistet werden. Dies bedeutet, dass die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge ohne Abzug von Steuer und Sozialabgaben direkt angelegt werden können. Wie bei jeder Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird, gibt es auch bei der bAV (betriebliche Altersvorsorge) Höchstgrenzen für die staatliche Förderung. Darüber hinaus kann noch bis zu einer weiteren Höchstgrenze steuerfrei, aber nicht mehr sozialabgabenfrei, in die Betriebsrente eingezahlt werden.
Für wen ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) geeignet?
Die Eignung für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist unabhängig vom Alter eines Arbeitnehmers. Für die Eignung spricht mehr, ob man bis zum Rentenalter mit Sicherheit in der jetzigen Unternehmung verbleibt. Denn die betriebliche Altersvorsorge ist, im Gegensatz zu der rein privaten Altersvorsorge, an den Arbeitgeber gebunden.
Nachteile der bAV (betriebliche Altersvorsorge)
Wechselt ein Arbeitnehmer zu einer anderen Unternehmung, könnte es sein, dass der neue Arbeitgeber das gewählte bAV-Produkt nicht unterstützt. Was einer der großen Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge ist. Denn der Arbeitnehmer kann im Fall der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nur die bAV-Produkte wählen, die der Arbeitgeber anbietet. Ein weiterer sehr großer Nachteil kann dann entstehen, falls der Arbeitgeber kein attraktives Angebot für die betriebliche Altersvorsorge bereithält, sondern nur Angebote mit unattraktiven Renditeaussichten.
Mitnahme der bAV (Betriebsrente) bei einem Unternehmenswechsel
Die Mitnahme einer bestehenden bAV (Betriebsrente) ist nur dann möglich, wenn die neue Unternehmung damit einverstanden ist. Bei einer Direktversicherung funktioniert diese Mitnahme schon lange durch ein Übertragungsabkommen. Übertragen wird dann in der Regel der Zeitwert der Direktversicherung inklusive Überschussbeteiligung und Schlussüberschussanteilen. Durch dieses Übertragungsabkommen bei der Direktversicherung fallen in der Regel keine Stornoabzüge an. Auch keine Abschlusskosten, wenn die Versicherung wertgleich fortgesetzt wird. Beinhaltet die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einen Invaliditätsschutz ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Der Nachteil ist allerdings, dass die garantierte Leistung geringer ausfallen kann. Dies kann dann der Fall sein, wenn sich der Rechnungszins oder Annahmen über die Lebenserwartung in der Zwischenzeit verändert haben. Mittlerweile sind dem Abkommen auch viele Pensionskassen beigetreten. Zukünftig könnten auch Pensionsfonds und Anwartschaften über so genannte rückgedeckte Unterstützungskassen hinzukommen.
Wenn die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nicht mitgenommen werden kann
Wenn man seine Betriebsrente nicht in die neue Unternehmung mitnehmen kann oder will, lässt man die Betriebsrente bei seinem alten Arbeitgeber bestehen. In der Regel ist es möglich, diese mit privaten Beiträgen weiterhin zu sparen. Ein Nachteil ist, dass die Beiträge dann nicht mehr steuerfrei und nicht mehr sozialabgabenfrei eingezahlt werden können. Der Anteil der Betriebsrente, der unter diesen Umständen privat bezahlt wurde, wird dafür später nur gering besteuert. Jedoch müssen gesetzlich Krankenversicherte auch auf diesen Teil der Betriebsrente Beiträge für die Krankenversicherung zahlen, wie das bei Betriebsrenten generell der Fall ist. Bei einer Direktversicherung ist es in der Regel so, dass die Versicherungskosten in den ersten Jahren für die gesamte Laufzeit belastet werden. Unterstützt der neue Arbeitgeber nicht den Übertrag dieser Direktversicherung, entstehen daher entsprechende Nachteile, wenn diese Direktversicherung nicht weiter bespart wird.
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