Niedrigere gesetzliche Rente erwarten! Warum?
Die Rente sinkt-nicht einmal jeder 10. erreicht die Rente mit 65
Im Juli 2009 wurde berichtet, dass die deutsche Bundesregierung erklärte, dass von den 63- bis 65-Jährigen im September 2008 nur 7,4 % in Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind.
Nach einer Tabelle des Bundesarbeitsministeriums waren es bei den 58- bis 63-Jährigen lediglich 26,6 % und dem 55- bis 58-Jährigen nur 39,4 %.
In einem ganz normalen Job sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren im Jahr 2008 unmittelbar vor Rentenbeginn nur 17,8 %. Gemäß den Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund (am 13. Juli 2009 veröffentlicht). Und circa 15 % wechselten in die Rente aus der Altersteilzeit heraus. Demgemäß sind nicht einmal 3% der 65-Jährigen vor der Rente in Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen.
Weniger Rente durch frühzeitigen Ruhestand
Diese offiziellen Daten vom Juli 2009 zeigen deutlich, dass mehr als 97 % der Rentner (ob gewollt oder nicht) durch einen frühzeitigen Ruhestand oder eine frühzeitige Altersteilzeit weniger gesetzliche Rente erhalten*. Denn die in der "Renteninformation" der Deutschen Rentenversicherung ausgewiesene Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente wird nur dann (möglicherweise) gezahlt, wenn Sie bis zur Regelaltersgrenze (65 oder 67 Jahre) "Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre" zahlen*. Was bei einer vorzeitigen Rente oder einem Wechsel von einer Vollzeitbeschäftigung auf eine Teilzeitbeschäftigung (Altersteilzeit...) nicht der Fall ist*. Durchschnittlich gingen die männlichen Arbeitnehmer mit rund 63 Jahren in den Ruhestand (Stand Juli 2009). Jeder Monat vorzeitiger Rentenbeginn kostet in der Regel mindestens 0,3 % Abschlag bei der gesetzlichen Rente.
Abschlag bei der zukünftigen Rentenplanung einplanen vernünftig
Es scheint daher nur realistisch und vernünftig, dass man für die persönliche Rentenplanung mit einem erheblichen Abschlag rechnet. Auch wenn man plant, bis zum Beginn der Rente in Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu bleiben. Denn planen mögen dies die allermeisten oder bis zu 100 % der Arbeitnehmer. Die Realität lag allerdings bei weniger als 3 % (gewollt oder nicht gewollt).
Weitere Reduzierung der gesetzlichen Rente
Vor allem die jüngeren Menschen müssen mit einer drastischen Verringerung des Bruttorenteniveaus rechnen. Das Bruttorentenniveau bezeichnet die monatliche Bruttorente von einem Durchschnittsverdiener mit 45 Versicherungsjahren. Prozentual gesehen von seinem Bruttogehalt. Das Bruttorentenniveau würde gemäß Finanztest (Spezial Altersvorsorge 2008, Seite 14,15) von zurzeit rund 47 % auf voraussichtlich 40 % im Jahr 2030 sinken.
Zusätzliche Senkung der Nettorente
2005 wurden neue Regeln für die Rentensteuer eingeführt. Schrittweise wird die Steuer auf die Rente angehoben, bis 2040 100 % der Rente versteuert werden müssen. "Alle Versicherten sollten sich deshalb darauf einstellen, mehr als bisher privat für die Altersvorsorge zu sparen, damit sie in Zukunft mit ihren Einnahmen auskommen" ("Private Altersvorsorge" 2007 der Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Seite 11, 12). Es wird ausgeführt, dass die staatlich geförderte Riester Rente für eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente nicht ausreicht. Sondern nur einzig dazu dient, "die Versorgungslücken zu schließen, die der Gesetzgeber mit der Rentenreform 2001 geschaffen hat... die Versicherten (sollten) auch andere Vorsorgemöglichkeiten nutzen".
Private und betriebliche Altersvorsorge zu gering für Ausgleich
Die Reduzierung der gesetzlichen Rente wird nach einer Prognose der Rentenversicherung auch nicht durch eine zusätzliche private und betriebliche Altersvorsorge ausgeglichen werden. Männer der Geburtsjahrgänge 1957 bis 1961 müssten mit nur noch durchschnittlich 1596 € Nettorente rechnen. Was 6 % unter der durchschnittlichen Nettorente von Neurentnern aus dem Jahr 2009 liegt. Wobei gerade diejenigen, die vorzeitig in Rente gehen (müssen) schon im Jahr 2009 oftmals nur eine gesetzliche Rente von unterhalb der Grundversorgung erhalten. Diejenigen, die mit einer höheren Rente begünstigt werden, müssen dann allerdings auch noch die eventuelle Rentensteuer bedenken (seit 2007). Und vernünftigerweise mit einem stetigen Kaufkraftverlust der gesetzlichen Rente.
Gute Planung der Altersvorsorge sehr wichtig
Schon alleine diese wenigen Daten und vernünftigen Überlegungen zeigen, dass man sich nicht auf die gesetzliche Rente verlassen sollte, die in der Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung als mögliche Höhe der zukünftigen Regelaltersrente berechnet wurde. Selbst dann nicht, falls tatsächlich zukünftige Rentenanpassungen die Kaufkraftverluste bis Rentenbeginn einigermaßen wettmachen würden.
Lassen Sie sich Ihre zukünftige Rente meistern
Mit Rente-meistern.de können Sie eine vernünftige Zukunftsvorsorge planen. Ihre Zukunft sollte nicht auf einer unsicheren gesetzlichen Rente und einer unzureichenden privaten und betrieblichen Altersvorsorge beruhen. Je früher Sie Ihre Altersvorsorge gut planen und in die Tat umsetzen, je geringer ist Ihr monatlicher Aufwand um Ihre Rente zu meistern. Gerade bei Altersvorsorgemöglichkeiten mit höheren Renditen (Gewinnen) bewirkt der Zinseszinseffekt, dass nur ein Bruchteil an Beiträgen für eine hohe und gute Altersvorsorge erforderlich ist. Im Vergleich zu einer spät begonnenen Altersvorsorge. Jedoch sollten Sie sich auch dann, wenn nur noch wenige Jahre bis zum Beginn Ihrer Rente verbleiben, eine möglichst vernünftige Rentenplanung erstellen lassen. Um Ihre Rente zumindest ansatzweise noch zu verbessern. Denn selbst 100 oder 200 € monatlich mehr können schon einen erheblichen Unterschied für eine bessere Zukunftsqualität im Rentenalter bewirken. Diejenigen jedoch, die sehr früh beginnen, können durchaus mit relativ geringen Beträgen eine hohe und gute finanzielle Zukunftsqualität in der Rente erhalten. Deshalb planen Sie jetzt mit Rente-meistern.de für eine bessere zukünftige Rente. Die im Idealfall auch ohne die gesetzliche Rente ausreichend sein sollte.
*Sofern nicht dennoch mindestens 45 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden
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